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Grenzbebauung und Baugenehmigung in Brandenburg, Bremen und Hamburg

Wenn Sie Ihr Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück errichten wollen, gibt es neben einem eventuellen Bebauungsplan noch zwei weitere Aspekte zu beachten: Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung.

Falls Ihr Gartenhaus näher als 3 Meter zu mindestens einem Nachbargrundstück errichtet werden soll, gibt es Regeln die – rechtlich gesehen – eingehalten werden müssen. Viele Streitigkeiten lassen sich jedoch vermeiden, indem die Nachbarschaft vor dem Kauf involviert wird. Das Nachbarschaftsverhältnis bleibt wesentlich harmonischer, wenn die Betroffenen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Die Regelungen zur Grenzbebauung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, orientieren sich aber fast alle an der Musterbauordnung. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird ebenfalls für jedes Bundesland individuell geregelt. Falls Sie eine Genehmigung benötigen, kann ein Antrag beim örtlichen Bauamt gestellt werden.

Brandenburg

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Brandenburg finden Sie in der Brandenburgischen Bauordnung.

Grenzbebauung

Möchten Sie in Brandenburg ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Gesamte Wandlänge die an Grenzen liegt max. 15 Meter
  • Belichtung von Aufenthaltsräumen wird nicht beeinträchtigt

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
  • Innenbereich max. 75 m³ Rauminhalt

Woodpro kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

Bremen

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Bremen befinden sich in der Bremischen Landesbauordnung.

Grenzbebauung

Möchten Sie in Bremen ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter. Die Höhe der Giebelfläche wird nur zu einem Drittel zur Wandhöhe dazugerechnet. Dächer mit einer Dachneigung von 45 Grad oder weniger fließen nicht in die Berechnung mit ein.
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
  • Innenbereich max. 30 m³
  • Außenbereich max. 6 m³

Woodpro kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

Hamburg

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Hamburg befinden sich in der Hamburgischen Bauordnung.

Grenzbebauung

Möchten Sie in Hamburg ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Eingeschossige Gebäude
  • Keine Aufenthaltsräume
  • Innenbereich max. 30 m³

Woodpro kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

Noch Fragen?

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Auch wenn diese Übersicht nach bestem Wissen zusammengestellt wurde, bleiben sämtliche Angaben ohne Gewähr.