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Grenzbebauung und Baugenehmigung in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin

Wenn Sie Ihr Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück errichten wollen, gibt es neben einem eventuellen Bebauungsplan noch zwei weitere Aspekte zu beachten: Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung.

Falls Ihr Gartenhaus näher als 3 Meter zu mindestens einem Nachbargrundstück errichtet werden soll, gibt es Regeln die – rechtlich gesehen – eingehalten werden müssen. Viele Streitigkeiten lassen sich jedoch vermeiden, indem die Nachbarschaft vor dem Kauf involviert wird. Das Nachbarschaftsverhältnis bleibt wesentlich harmonischer, wenn die Betroffenen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Die Regelungen zur Grenzbebauung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, orientieren sich aber fast alle an der Musterbauordnung. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird ebenfalls für jedes Bundesland individuell geregelt. Falls Sie eine Genehmigung benötigen, kann ein Antrag beim örtlichen Bauamt gestellt werden.

Baden-Württemberg

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Baden-Württemberg finden Sie in der Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Grenzbebauung

Möchten Sie in Baden-Württemberg ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Wandfläche max. 25 m²

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
  • Gartenhaus dient weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken
  • Innenbereich max. 40 m³ Rauminhalt
  • Außenbereich max. 20 m³ Rauminhalt

Woodpro kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

Bayern

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Bayern befinden sich in der Bayerischen Bauordnung.

Grenzbebauung

Möchten Sie in Bayern ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Wenn die Länge der betroffenen Grundstücksgrenze 42 Meter überschreitet, dann darf die Gesamtlänge des Gartenhauses je Grenze max. 5 Meter betragen. Zusätzlich darf das Gartenhaus in diesem Fall max. 50 m³ Rauminhalt aufweisen.

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Keine Feuerungsanlangen
  • Innenbereich max. 75 m³

Woodpro kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

Berlin

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Berlin befinden sich in der Bauordnung für Berlin.

Grenzbebauung

Möchten Sie in Berlin ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Dachneigung von weniger als 45 Grad

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Eingeschossige Gebäude
  • Innen Brutto-Grundfläche von max. 10 m²

Woodpro kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

Noch Fragen?

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Auch wenn diese Übersicht nach bestem Wissen zusammengestellt wurde, bleiben sämtliche Angaben ohne Gewähr.